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So erreichen Sie unsDirektdurchwahl: 05826 331

Moin liebe Angehörige und Freunde,

da aufgrund der geltenden „Corona-Regeln“ vermehrt Fragen auftauchen bzw. die Besuchsregelungen unklar sind, erhalten Sie mit der heutigen Heimkostenabrechnung einen Auszug aus unserem aktuellen Hygienekonzept. Dies soll Sie natürlich nicht daran hindern, bei offenen Fragen trotzdem Kontakt zu uns aufzunehmen.

Wir möchten auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich diese Regeln jederzeit ändern können. Dies ist von der aktuellen Lage und zudem von den Vorgaben der Niedersächsischen Corona – Verordnung abhängig.

Auszug aus unserem Hygienekonzept zur Information für Angehörige und Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtung

Hygienekonzept für Ausnahmen vom Besuchsverbot zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus

Jeder Bewohner darf mehrmals pro Woche für Besuch von seinen Angehörigen erhalten, wenn folgende Bestimmungen eingehalten werden:

Die Besuchsdauer ist von der Kapazität abhängig und bei Anmeldung zu planen.

  • In unserer Einrichtung ist kein Bewohner an SARS-Cov-2 erkrankt.
  • Die Besucher/Angehörigen leben in einem Haushalt. Bew. in einem Doppelzimmer sind ein Haushalt + max. 3 Besucher aus einem Haushalt = 2 Haushalte / max. 5 Personen
  • Der/die Besucher erholt sich im Vorfeld telefonisch, die Genehmigung seinen Angehörigen zu besuchen. (telefonisch unter 05826 331)
  • Der Besucher versichert vor dem Zutritt in die Einrichtung, dass er frei von Symptomen ist, die auf Covid-19 deuten könnten und auch innerhalb der letzten 2 Wochen keinen Kontakt mit Personen hatte, die an Covid -19 erkrankt sind.
  • Der/die Besucher sind bei einem Inzidenzwert von über 35 bereit sich einem PoC-Antigen- Schnelltest zu unterziehen. Auf Wunsch wird eine Testbescheinigung, die 24 Stunden gültig ist ausgehändigt.
  • Der Besuch bzw. das Betreten durch Dritte darf erst nach vorliegendem negativen Testergebnis ermöglicht werden.
  • Der Besucher trägt während des gesamten Aufenthalts eine FFP 3 Maske. FFP 3 Maske wird von der Einrichtung gestellt, um zu vermeiden, dass die Maske bereits kontaminiert ist. Bei Betreten und vor Verlassen der Einrichtung führt der Besucher eine hygienische Händedesinfektion mit Händedesinfektionsmittel (desderman pure) durch. Eine Kurzanleitung über eine korrekte hygienische Händedesinfektion befindet sich neben dem Desinfektionsspender.
  • Bei Betreten und Verlassen der Einrichtung werden die Besucher mit ihrem Einverständnis registriert (Besucherdatum, Besucher- und Bewohnername, Anschrift, Telefonnummer) um für eine evtl. erforderliche Kontaktnachverfolgung identifiziert zu werden.
  • Die Kontaktnachverfolgung findet mittels unseres Pflegedokumentationsprogramms elektronisch statt.
  • Beim erstmaligen Betreten des ausgewiesenen Bereichs erhalten Besucher eine Einweisung in die einzuhaltenden Hygieneregeln. Die Einweisung ist dokumentiert und von dem Besucher unterschrieben.
  • Ein Sicherheitsabstand von 1.5 – 2 m wird durchgehend eingehalten.
  • Essen und Trinken ist während des Besuchs nicht gestattet. Es dürfen auch keine Speisen und Getränke mit in die Einrichtung gebracht werden. Ausnahme sind verpackte Lebensmittel und Süßigkeiten die als Mitbringsel gedacht sind.
  • Der Bewohner trägt womöglich einen Mund-Nasen-Schutz, soweit die Compliance dies zulässt.

Besonderheiten bei Besuch im Bewohnerzimmer

Bei Besuch im Bewohnerzimmer sind die Abstandsregeln einzuhalten; dies gilt insbesondere in Mehrbettzimmern

Jede anwesende Person trägt eine medizinische Maske (FFP 3) die von der Einrichtung gestellt wird. Bei Bewohnerinnen und Bewohnern ist die Compliance Vorrausetzung.

Beim Betreten und Verlassen des Bewohnerzimmers ist durch die Besucherin oder den Besucher eine Händedesinfektion durchzuführen.

In den Bewohnerzimmern ist nach jedem Besuch für ausreichend Luftaustausch zu sorgen.

Die Kontaktflächen sind nach jedem Besuch entsprechend des Hygieneplanes zu reinigen und zu desinfizieren.

Ausnahmeregelung für Besuche ohne Einhaltung des Mindestabstands

Der Mindestabstand kann in begründeten Ausnahmeregelungen unterschritten werden, beispielsweise, weil auf anderem Wege die Kontaktaufnahme zu einer Bewohnerin bzw. einem Bewohner mit Demenz, erheblicher körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder Bettlägerigkeit nicht möglich ist bzw. um eine Kontaktaufnahme durch Berührung zu ermöglichen (z.B. Hand halten oder streicheln.)

Sonst gelten alle anderen Regeln der Bestimmungen des Besuchsrechts wie oben im Hygienekonzept genannt.

Befindet sich ein BewohnerInn in der Sterbephase, darf er/sie Besuch von einem oder mehreren aus einem Haushalt (max. 3) jederzeit nach Voranmeldung erhalten.

  • Hygienemaßnahmen sind wie oben beschrieben zu beachten.

Wir bitten Sie um konsequentes Einhalten unserer Hygieneregeln. Dies dient zum Schutz Ihrer Angehörigen, als auch anderen Bewohnern, die in unserer Einrichtung leben. Bei Nichteinhaltung der Regeln behalten wir uns vor, sie sofort des Hauses zu verweisen.

Heimkostenanpassung

Hier der Hinweis, dass wir die Heimkosten ab April um 16,30% erhöhen, das entspricht 189,02€ im Monat, zunächst für die nächsten zwölf Monate. Wir sind uns bewusst, welche finanzielle Belastung letztendlich ein Entgelt darstellt.

Aber unser Anspruch ist es, nicht das modernste Haus im Landkreis zu sein, sondern das Beste!

Wie man es oftmals in den Medien wahrnehmen kann, muss das Personal in Pflegeheimen, und nicht nur die Pflege direkt, sondern auch die Küche und Hauswirtschaft wesentlich besser entlohnt werden. Da der Gesetzgeber hierfür noch immer nicht bereit ist sie besser zu unterstützen, bleibt es leider an Ihnen hängen. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten mit Hilfe des Sozialamtes Situationen zu schaffen, die für alle Seiten sehr erträglich sind. Gerne können Sie einfach und unverbindlich das Sozialamt ansprechen und sich beraten lassen. Sozialamt Uelzen: 0581 82399

Versorgung von/mit Sehhilfen

Da uns das Wohlbefinden Ihrer Lieben am Herzen liegt, haben wir Augenoptik Oppermann für uns gewinnen können. Die Fa. Oppermann besucht uns am 04. Mai 2021 in unserem Haus.

Bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern wird ein kostenloser Sehtest durchgeführt. Es wird kontrolliert, ob die Gläser unserer Brillenträger noch die aktuelle Sehstärke haben. Brillen werden professionell gereinigt und falls nötig vor Ort kleinere Reparaturen vorgenommen.

Vermutlich benötigt die / der Ein oder Andere Bewohnerin oder Bewohner eine (neue) Sehhilfe. In diesem Fall werden Kosten auf Sie zukommen. Auf jeden Fall bekommen Sie vorher vom der Fa. Oppermann einen Kostenvoranschlag. Im Falle einer Neuanschaffung oder Reparatur werden wir selbstverständlich nicht ohne ihr Einverständnis handeln.

Wir bleiben optimistisch, lecken unsere Wunden und vertrauen auf Ihr Verständnis. Gerne können Sie Frau Ullmann oder Herrn Niemeyer jederzeit anrufen, damit wir wie gewohnt im persönlichen Kontakt bleiben.

In diesem Sinne Fuck off COVID, wir schaffen das.

Lieben Gruß stellvertretend für das gesamte Team vom familiären Haus im Grünen Ihre

Sandra Ullmann & Axel Niemeyer