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Seit dem 17. Dezember 2018 hat der GKV-Spitzenverband für die vollstationäre Pflege neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien beschlossen, welche ab dem 01. November dieses Jahrs (2019) in Kraft tritt. Diese soll ab dem Zeitpunkt die Grundlage in den Bereichen der Qualitätsprüfung von den Medizinischen Diensten bezüglich der vollstationären Pflegeeinrichtung bilden und wurden bereits am 21. Februar 2019 von dem Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.

Die neuen Richtlinien sollen dabei als eine verbindliche und somit zu befolgende Grundlage dienen, wenn es um die Qualitätsprüfung von den unterschiedlichen vollstationären Pflegeeinrichtungen geht. Des Weiteren sind ebenso Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege von den Richtlinien betroffen und sollen in Zukunft nach diesen einheitlichen Kriterien begutachtet bzw. geprüft werden.

Wie bisher werden auch dann die verschiedenen externen Qualitätsprüfungen durch Medizinische Dienste von den Krankenkassen durchgeführt. Des Weiteren von dem Sozialmedizinischem Dienste der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (SMD) und zu guter Letzt von dem Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen. Drei unterschiedliche Prüfdienste, welche die neuen Richtlinien nun durchsetzen sollen.

Änderungen für eine bessere Bewohnerversorgung

Durch das neue Prüfverfahren hat sich sogar einiges geändert. Das neue Prüfungsverfahren samt den neuen Inhalten bezieht sich dabei vor allem auf die Qualität der Bewohnerversorgung. Das betrifft immerhin ganze 21 der insgesamt 24 Qualitätsaspekte.  Zu der externen Qualitätsprüfung kommen ab dem 01. November zusätzlich die von den vollstationären Pflegeeinrichtungen zu erhebende Qualitätsindikatoren hinzu. Diese müssen nun während der externen Qualitätsprüfung ebenso stichprobenartig auf die Plausibilität hin geprüft werden.

Wichtig zu beachten ist allerdings, dass ab dem 01. November 2019 die Qualitätsprüfungen anzumelden sind. Das bedeutet also, dass die Prüfer nicht einfach unangemeldet vor der Tür stehen dürfen. Eine solche Prüfung muss insgesamt einen Tag vor Prüfdatum angemeldet sein. Ansonsten ist die Leitung der Pflegeeinrichtung nicht dazu verpflichtet, die Qualitätsprüfer reinzulassen.

Wie wird die Qualität der Einrichtung bewertet?

Es gibt bei dem neuen Verfahren insgesamt vier einzelne Kategorien, nach denen die Prüfer die Pflegequalität bei den dort wohnenden Menschen prüfen soll. Diese sind Folgende:

  • Keine Defizite bzw. jegliche Auffälligkeiten
  • Auffälligkeiten, bei denen es keine Risiken zu erwarten gibt. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Bewohner wesentlich besser selbstständig essen kann, als in den Dokumentationen angegeben ist.
  • Defizit, wobei das Risiko von negativen Folgen besteht. Das wäre unter anderem dann der Fall, wenn einer der Bewohner zu wenig Nahrung aufnimmt, wobei nun die Einrichtung nicht auf dieses Problem reagiert.
  • Ein Defizit mit einer eintretenden negativen Folge. Ein solcher Fall würde bestehen, wenn zum Beispiel ein dort wohnender Patient dehydriert oder aber unterernährt ist, wobei diese negativen Folgen auf die Pflegeeinrichtung zurückzuführen ist.

Was passiert bei Qualitätsdefiziten?

Nach der Prüfung wird ein Bericht für die Pflegekassen erstellt. Das Altenpflegeheim bekommt ebenfalls den Bericht zugeschickt. Sollten in diesem Bericht Mängel zu finden sein, so werden von den Qualitätsprüfern ebenfalls konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um die einzelnen Defizite zu beheben bzw. diese dauerhaft zu beseitigen. Des Weiteren hat die Pflegekasse nun die Möglichkeit, unterschiedliche Auflagen zu erteilen oder aber eine Wiederholungsprüfung zu veranlassen, um zu prüfen, ob die jeweiligen Mängel behoben wurden oder nicht. Des Weiteren ist es ebenso möglich, dass nun die Vergütung gemindert oder sogar den Versorgungsvertrag zu kündigen.

Wie lange dauert eine solche Prüfung?

Da die Prüfungen nach den neuen Grundlagen erst im November beginnen, liegen bisher noch keinerlei Daten vor, wie lange eine solche Prüfung im Durchschnitt dauert. Allerdings sind sich Experten sicher, dass die Qualitätsprüfung je nach Größe der Einrichtung auf ein bis zwei Arbeitstage bezieht.

Müssen die Bewohner bei einer solchen Prüfung zustimmen?

Hierbei handelt es sich um eine rein freiwillige Qualitätsprüfung. Bei dieser holen die Qualitätsprüfer im Vorfeld die Einwilligung der zu pflegenden Bewohner ein bzw. von deren Angehörigen oder Betreuern.

Fazit – mehr Sicherheit für die Zukunft

Diese neuen Richtlinien machen es möglich, dass in Zukunft die Pflege der Bewohner in den unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen besser überprüft wird. So sollen Fehler, welche in der Vergangenheit gemacht wurden, vermieden werden.